Lowell Inkasso Service - Part of Lowell Group

Sie haben eine Zahlungserinnerung erhalten?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns, wenn Sie Fragen haben – wir helfen Ihnen ganz unkompliziert weiter!

Kontakt

Österreich: 

+43 732 778 778 00

Schweiz: 

+41 44 912 16 54 (deutschsprachig)

+41 44 912 16 52 (französischsprachig)

Deutschland: 

+49 89 23 07 78 70

Lösungen von Menschen für Menschen

Wer ist Lowell?

Lowell ist einer der führenden europäischen Anbieter im Forderungsmanagement. Ziel des Unternehmens ist es, für seine Kunden und für Konsumenten tragfähige Lösungen beim Umgang mit offenen Forderungen zu entwickeln. 

 

Lösungen von Menschen für Menschen

Wir sind persönlich für Sie da und beraten Sie umfassend, wie Sie Ihre offenen Forderungen begleichen können. Kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular oder telefonisch.

 

 

Lösungen von Menschen für Menschen

Fragen & Antworten

Kann ich eine Ratenzahlung vereinbaren?

 

Unter Berücksichtigung der Forderungshöhe und der Vorgaben seitens der Auftraggeber ist auch eine Zahlung in Raten möglich. Haben Sie mit unserem Schreiben eine Ratenvereinbarung erhalten, füllen Sie bitte diese vollständig aus und retournieren Sie an uns.

Sollten Sie die Ratenvereinbarung nicht (mehr) verfügbar haben, können Sie diese gleich hier anfordern.

Ratenvereinbarung anfordern

 

Ich habe einen Brief vom Rechtsanwalt erhalten. Was muss ich tun?

 

Bitte setzen Sie sich sofort mit dem Rechtsanwalt in Verbindung, von dem Sie das Schreiben erhalten haben, um die Optionen zu besprechen die noch möglich sind.

 

Was passiert, wenn ich nicht zahle?

 

Nachdem Sie von uns eine oder mehrere Mahnungen erhalten haben, wird Ihr Fall an einen unserer Rechtsanwälte zur weiteren Bearbeitung übergeben. Dieser wird notwendige gerichtliche Schritte veranlassen, die äußerst unangenehme Folgen wie z.B. Gehalts-, Lohn-, bzw. Pensionsexekutionen nach sich ziehen können und zusätzlich mit sehr hohen Kosten für Sie verbunden sind.

 

Warum muss ich Inkassokosten zahlen?

 

Gemäß § 1333 ABGB heißt es:

(1) Der Schaden, den der Schuldner seinem Gläubiger durch die Verzögerung der Zahlung einer Geldforderung zugefügt hat, wird durch die gesetzlichen Zinsen (§ 1000 Abs. 1) vergütet.

(2) Der Gläubiger kann außer den gesetzlichen Zinsen auch den Ersatz anderer, vom Schuldner verschuldeter und ihm erwachsener Schäden geltend machen, insbesondere die notwendigen Kosten zweckentsprechender außergerichtlicher Betreibungs- oder Einbringungsmaßnahmen, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen.

 

Wir sind Mitglied: